1810 - Wörth wird bayerisch

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1810 - Wörth wird bayerisch

Glocken im Schloss galten als wunderwirkend.
Dr. Martin Dallmeier hielt im Bürgerhaus Vortrag zum Thema „Wörth 200 Jahre bei Bayern“

Am 23. Mai 1810 wurde der Markt Wörth bayerisch. Aus diesem Anlass hielt am Freitag Dr. Martin Dallmeier, Vorsitzender des Historischen Vereins für Regensburg und die Oberpfalz, einen Vortrag über die jüngere Geschichte Wörths zwischen Bayern und Thurn und Taxis. Rund 70 Personen hatten sich hierzu im Bürgersaal eingefunden.

Der Referent begann seine Ausführungen mit Hinweisen auf die großen geschichtlichen Entwicklungen Anfang des 19. Jahrhunderts. Nationale Bedeutung hatte Wörth zum letzten Mal am 26. Juli 1806, als der Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg im Rondellzimmer auf Drängen Napoleons I. die Rheinbundakte unterzeichnete, was 14 Tage später zum Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation führte. Das Ende des Reiches leitete den Abstieg der ehemaligen Reichsfürsten von Thurn und Taxis von einem souveränen Landesherrn in Oberschwaben zum mediatisierten Standesherrn in Württemberg, Bayern und Baden und zum Großgrundbesitzer in Bayern ein.
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Am 28. Februar 1808 hatte Fürst Karl Alexander in Regensburg widerwillig eine Abtretungsurkunde unterzeichnet. König Max I. überließ ihm nur die Würde eines Erbgeneralpostmeisters der bayerischen Posten als Thronlehen. Für diese zwangsweise Abtretung der Postregie an den bayerischen Staat aber sollte der Fürst nach den Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses von Bayern eine lebenslange Entschädigung von jährlich 100000 Gulden erhalten. Um diese enorme Summe aufzubringen wurden Domänen, das heißt Gutskomplexe, Immobilien, Grundstücke und Abgaben dem Fürsten als Mannlehen von der bayerischen Krone verliehen. Nach Verhandlungen einigte man sich über folgende Vorgangsweise in der Frage der Postentschädigungsobjekte: König Max I. verkaufte mit Urkunde vom 13. März 1812 für 480281 Gulden zunächst die Waldungen der Herrschaften Stauf und Wörth mit über 27420 Tagwerk, der hohen Jagd und der Forstgerichtsbarkeit aus seinem Privatbesitz an Fürst Karl Alexander. Nach diesem Verkauf wurde dem Fürstlichen Haus Thurn und Taxis eine Vielzahl von Objekten, darunter eine Reihe in Wörth, im Rahmen der Postentschädigung zugewiesen. Am 4. Februar 1814 wurden die Bürger von Wörth und Donaustauf dem fürstlichen Patrimonialrichter in Wörth unterworfen, verweigerten aber zunächst unter Berufung auf ihre Marktrechte eine enge Zusammenarbeit.

Neu war zum Beispiel das fürstliche Rentamt Wörth, das im Wiesenter Schloss untergebracht war. Als Teil der Postentschädigungsrente für Thurn und Taxis wurden Gelder und Naturaleinkünfte veranschlagt. Dem Fürstenhaus verblieben als Nettoeinkünfte etwa 15500 Gulden.

Im Markt Wörth samt „Gschwöllmühle, Wörthelhof, Oberachdorf, Wiegenbach und Hungersdorf“ waren ab 1812 insgesamt 173 Personen beziehungsweise Einrichtungen an Thurn und Taxis abgabenpflichtig. Mit dem Lehenvertrag von 1812 fielen den Fürsten nur wenige Gebäude im Markt Wörth zu: das Weißbierbräuhaus, das Hofküfnerhaus, der Ziegelstadl und das Gerichtsdiener- und Amtsbotenhaus am Schlossberg. Diese Gebäude wurden zum Teil verpachtet.

In der Herrschaft Wörth erhielt Thurn und Taxis nur das Forsthaus in Hofdorf und das Gerichtsdienerhaus in Oberzeitldorn. Außerdem wurde zunächst nur der hintere Teil des Wörther Schlosses dem Fürsten überlassen. Dieser umfasste das „alte Schloss samt Schlosskapelle, das Flügelgebäude sowie ein Mitnutzungsrecht des Brunnens und einen Zugang zum Zwinger“. Weitere Teile des Schlosses kamen später hinzu.

Nie fürstliche Residenz
In den 175 Jahren, in denen das fürstliche Haus Thurn und Taxis Eigentümer des Schlosskomplexes war, diente dieser ausschließlich für Wohnungen fürstlicher Bediensteter und Kanzleien eigener und fremder Behörden; es war somit nie eine fürstliche Residenz. Manche Gebäudeteile waren schließlich renovierungsbedürftig.

So musste das alte Türmchen der Schlosskirche abgebrochen werden und wurde erst viel später wieder errichtet. Dabei dürfte die Überlegung eine Rolle gespielt haben, dass „die ganze Gemeinde Wörth den beiden Kirchenglocken eine Wunderkraft zuschreibt“, zitierte der Vortragende aus alten Dokumenten.
[Text und Fotos Reinhard Soller, Donau-Post]

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